Anwaltskanzlei und Rechtsberatung seit 1998

Materien

Familienrecht

Das Familienrecht ist äußerst vielseitig und umfasst sowohl die rechtlichen Belange des Kindes (siehe Vaterschaftsanerkennung, Rechte der Eltern im Falle der Trennung, Kindesunterhalt, usw.), sowie die Trennung, Scheidung von Eheleuten, die Aufteilung des Güterstandes oder Erbschaftsrecht.

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Strafrecht

Das Strafrecht ist in all seinen Aspekten (siehe Beistand bei Vernehmungen, Verteidigung vor Gericht, usw.) ein weiteres wichtiges Standbein unserer Kanzlei.

 

Insbesondere Frau Rechtsanwältin Elvira HEYEN ist hier als diplomierte Kriminologin kompetente Ansprechpartnerin.

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Verkehrsrecht

Auch in Sachen Verkehrsrecht können wir Sie zuverlässig vertreten, sei es als Beschuldigter (strafrechtliche Vertretung vor dem Polizeigericht oder dem Korrektionalgericht) oder als Opfer eines Verkehrsunfalls (siehe Forderung eines Schadensersatzes und evtl. Beistand während eines Gutachtens).

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Miet-, Pacht- und Immobilienrecht

Wir beraten Sie ebenfalls im Bereich der Mietverträge des Hauptwohnsitzes, Geschäftsmietverträge, Pachtverträge, Grunddienstbarkeiten (siehe u.a. Wegerecht), Nachbarschaftskonflikte etc. und sind gerne bereit Ihnen bei dem Erstellen von Mietverträgen oder Kündigungen behilflich zu sein oder Sie im Rahmen von Gerichtsverfahren zu vertreten.

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Zivilrechtliche Haftung

Sollten Sie durch ein Fehlverhalten einer Drittperson einen Schaden erlitten haben oder sollte Ihnen ein Schaden vorgeworfen werden, sind wir ebenfalls gerne bereit Sie zu vertreten, sei es gerichtlich oder außergerichtlich. Sie können auf unsere kompetente Beratung, bzw. unseren Beistand zählen.

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Kollektive Schuldenregelung

Bei der Kollektiven Schuldenregelung handelt es sich um eine gerichtliche Entschuldungsprozedur. Mit Eröffnung der kollektiven Schuldenregelung werden die Vollstreckungsmaßnahmen der Gläubiger vorerst ausgesetzt, so dass der Schuldner gegen jegliche Eintreibungsmaßnahmen geschützt ist. In unserer Eigenschaft als Schuldenvermittler verwalten wir von nun an und bis Ende des Verfahrens die gesamte finanzielle Situation, um so eine Rückzahlung der Schulden zu ermöglichen.

 

Auch können wir Ihnen behilflich sein, einen Antrag auf Bezeichnung eines Schuldenvermittlers beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen.

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Arbeits- und Sozialrecht

Sollte ein Problem mit der Auszahlung des Arbeitslosengeldes, der Sozialhilfe, des Krankengeldes bestehen oder sollte Ihnen eine Behindertenbeihilfe verweigert worden sein, so stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Gleiches gilt für Streitigkeiten mit Ihrem Arbeitnehmer oder Arbeitgeber. Auch hier können wir Sie gerne gerichtlich oder außergerichtlich vertreten.

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Betreuung des Vermögens - Betreuung der Person

Bei der Betreuung des Vermögens und der Person handelt es sich um eine Schutzmaßnahme, die seitens des Friedensgerichts auferlegt wird, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, sich selbst um die Verwaltung ihres Vermögens und die Fragen zur Person (siehe u.a. Frage des Wohnsitzes) zu kümmern. Wir üben in dieser Materie zahlreiche Mandate aus. Ebenfalls sind wir auch gerne behilflich, entsprechende Anträge zur Bezeichnung eines Betreuers einzureichen.

 

Gerne übernehmen wir für Sie oder einen Ihrer Verwandten die Funktion des Betreuers oder sind Ihnen bei der Vorbereitung eines Antrags auf Bezeichnung eines Betreuers behilflich.

 

In dieser Materie kann unsere Kanzlei auf ihre Erfahrungen aus zahlreichen Betreuungsakten zurückgreifen, um für jede Situation die geeignete Lösung zu finden.

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